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Hausverwaltung Berlin: Fassade eines sanierten Gründerzeit-Mietshauses mit Stuck und Balkonen
Mietverwaltung und Sondereigentum · Berlin

Hausverwaltung in Berlin für Vermieter

Wir verwalten Mietshäuser und vermietete Wohnungen in ganz Berlin, digital und ohne Ordnerberg. Bis zum 10. Werktag jedes Monats haben Sie einen Bericht über Ihr Objekt.

oder per E-Mail: kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de
  • ✓ Mietverwaltung und Sondereigentum, keine WEG-Verwaltung
  • ✓ Monatsbericht bis zum 10. Werktag
  • ✓ Miet- und Kautionskonto auf Ihren Namen
  • ✓ Alle zwölf Bezirke und Potsdam

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Was sollen wir übernehmen?

Wählen Sie, was am nächsten kommt. Den Umfang klären wir im Gespräch.

Wie viele Einheiten hat das Objekt?

Alle Wohnungen im Objekt zusammen. Eine Schätzung genügt.

Wie ist das Haus heute vermietet?

Mehrfachauswahl, wenn mehreres zutrifft.

Wo liegt das Objekt?

Wir verwalten in ganz Berlin und darüber hinaus.

Ab wann soll es losgehen?

Damit wir die Übernahme planen können.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns innerhalb eines Werktags und sprechen über Ihr Objekt. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot.

Telefon oder E-Mail — eines von beiden genügt, damit wir uns bei Ihnen melden können.

Oder rufen Sie an: 030 7593 9313, Mo–Fr 9–18 Uhr · oder per E-Mail:kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de

Der Ablauf

So übernehmen wir Ihr Objekt

Tablet mit einem Monatsbericht zur Mietverwaltung auf einem Schreibtisch

1. Gespräch und Angebot

Sie sagen uns, um welches Objekt es geht. Wir klären den Umfang und schicken Ihnen ein schriftliches Angebot.

Mietverträge und Abrechnungen werden für die digitale Akte erfasst

2. Übernahme

Wir legen Mieter, Verträge, Konten und Dokumente digital an und informieren Ihre Mieter über den Wechsel.

Schlüsselübergabe in einer leeren, frisch gestrichenen Altbauwohnung in Berlin

3. Laufende Verwaltung

Mieten, Mahnungen, Reparaturen, Abrechnung. Und einmal im Monat ein Bericht, was in Ihrem Haus passiert ist.

Vielleicht kennen Sie das: Sie haben ein Mietshaus in Moabit oder drei vermietete Wohnungen in Pankow, und eigentlich sollte das Vermögen für Sie arbeiten. Stattdessen sitzen Sie am Sonntagabend vor den Kontoauszügen, schreiben eine Mahnung und telefonieren am Montag dem Klempner hinterher, weil im Seitenflügel wieder das Wasser tropft. Genau diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab. Und damit Sie trotzdem jederzeit wissen, wie es um Ihr Haus steht, bekommen Sie jeden Monat einen Bericht, spätestens am 10. Werktag des Folgemonats.

Um diesen Bericht herum haben wir unsere ganze Arbeit gebaut, denn er beantwortet die Frage, die sich jeder Eigentümer irgendwann stellt: Läuft mein Haus eigentlich? Sie sehen darin, welche Mieten gekommen sind und wer im Rückstand ist, was repariert wurde und was als Nächstes ansteht. Wenn Sie genauer hinschauen wollen, liegt alles dahinter digital bereit, vom Mietvertrag über die Abrechnung bis zum Protokoll und zum einzelnen Beleg. Einen Ordnerberg, durch den Sie sich wühlen müssten, gibt es bei uns nicht.

Dabei arbeiten wir für Sie als Eigentümer, und das meinen wir wörtlich. Es entscheidet, welche Reparatur wir sofort beauftragen, wann wir mahnen und was wir Ihnen lieber zur Entscheidung vorlegen. Am meisten bringt das Bestandshaltern und Investoren, denen ganze Häuser oder mehrere Wohnungen gehören, denn dort summiert sich die Arbeit am schnellsten.

Was wir verwalten und was beim WEG-Verwalter bleibt

Wir verwalten Mietobjekte, also Mietshäuser und einzelne vermietete Eigentumswohnungen. Die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft übernehmen wir dagegen nicht, und das hat einen guten Grund.

An einem Haus können nämlich zwei Verwaltungen arbeiten, und sie kümmern sich um ganz verschiedene Dinge. Die Mietverwaltung steht zwischen Ihnen und Ihren Mietern, ihr Alltag besteht aus Miete, Kaution, Nebenkosten, Mängeln und Mieterwechseln. Die WEG-Verwaltung dagegen sorgt für das Gemeinschaftseigentum eines Hauses, das in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist, also für Dach, Fassade und Treppenhaus, für die Eigentümerversammlung und das Hausgeld.

Gehört Ihnen eine vermietete Wohnung in so einem Haus, kümmert sich der WEG-Verwalter zwar um das Haus, aber nicht um Ihren Mieter. Diese Lücke schließt die Sondereigentumsverwaltung, kurz SEV. Wir übernehmen sie und stimmen uns mit dem WEG-Verwalter ab, zum Beispiel wenn aus seiner Hausgeldabrechnung die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter werden muss. Wer die drei Formen einmal sauber nebeneinander sehen will, findet sie im Ratgeber WEG-Verwaltung, SEV und Mietverwaltung im Vergleich.

Gehört Ihnen dagegen das ganze Haus, übernehmen wir die Mietverwaltung im vollen Umfang. Und wer gleich mehrere Häuser im Bestand hat, findet auf der Seite zur Hausverwaltung für Mehrfamilienhäuser, worauf es dann ankommt.

Betriebskostenabrechnung am Laptop, daneben ein Blatt mit Verbrauchswerten

Was im Monatsbericht steht

Einmal im Monat bekommen Sie einen Bericht über Ihr Objekt, und zwar spätestens am 10. Werktag des Folgemonats. Für den Oktober liegt er also Mitte November bei Ihnen.

Monatsbericht mit Mietübersicht, offenen Posten, Auslastung, Instandhaltung und Empfehlungen

Teil des Berichts Was Sie sehen
Mietübersicht Soll und Ist je Einheit, Zahlungseingänge des Monats
Offene Posten Rückstände je Mietpartei, Stand von Mahnung und Abmahnung
Auslastung Leerstand, Kündigungen, geplante Neuvermietungen
Instandhaltung beauftragte und erledigte Reparaturen, Stand des Jahresbudgets
Empfehlungen was als Nächstes ansteht und was Sie entscheiden sollten

Ein Gespräch ersetzt der Bericht nicht, aber er macht es deutlich kürzer. Wenn Sie anrufen, reden wir über die zwei Punkte, die wirklich zählen, und nicht darüber, ob die Miete von Wohnung 4 gekommen ist, denn das steht ja schon da. Wie der digitale Teil unserer Arbeit im Einzelnen aussieht, beschreibt der Ratgeber digitale Hausverwaltung.

Ihr Geld liegt auf Ihrem Konto

Die Mieten gehen auf ein Mietkonto, das Sie selbst eröffnen und das auf Ihren Namen läuft. Wir bekommen nur den Zugang, buchen die Eingänge und bezahlen davon die Rechnungen, die zum Haus gehören.

Bei den Kautionen ist es genauso, nur mit einem eigenen Kautionskonto, und das ist sogar Pflicht: § 551 BGB verlangt, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wird. Wir legen sie an, behalten sie im Blick und rechnen sie ab, wenn ein Mieter auszieht. Was dabei zu beachten ist, steht im Ratgeber zur Mietkaution für Vermieter.

Diese Regel hat einen Vorteil, den man erst zu schätzen weiß, wenn es darauf ankommt. Ihr Geld liegt nie auf einem Konto der Verwaltung. Sollten Sie eines Tages wechseln wollen, nehmen Sie uns einfach den Zugang weg und behalten alles.

Reparaturen: Sie ziehen die Grenze

Grundverwaltung und Sonderleistungen auf einen Blick

Die laufende Verwaltung deckt alles ab, was jedes Jahr wiederkehrt. Was dagegen nur ab und zu anfällt, vereinbaren wir als Sonderleistung, damit Sie nur bezahlen, was Sie auch brauchen.

Zwei Spalten: was die Grundverwaltung jedes Jahr abdeckt und welche Sonderleistungen einzeln vereinbart werden

Grundverwaltung Sonderleistung
Miete einziehen, Zahlungseingänge prüfen Neuvermietung mit Exposé, Besichtigungen und Übergabe
erste und zweite Mahnung, Abmahnung, Kündigung aussprechen gerichtliches Mahnverfahren mit Ihrem Anwalt
Kaution anlegen, kontrollieren, abrechnen Mieterhöhung nach Mietspiegel oder nach Modernisierung
Betriebskostenabrechnung mit Zustellnachweis Abrechnung für Jahre vor der Übernahme
Reparaturen bis zur Freigabegrenze Abwicklung von Versicherungsschäden
eine Begehung im Jahr mit Protokoll zusätzliche Begehungen
Dienstleister und Wartungen koordinieren Dienstleisterverträge prüfen und neu verhandeln
Monatsbericht und Jahresübersicht Gespräche mit einzelnen Mietern nach Absprache

Diese Trennung hilft vor allem, wenn Sie Angebote vergleichen. Legen Sie zwei Verwaltungen nebeneinander, lohnt sich zuerst der Blick darauf, was in der Grundverwaltung wirklich steckt, denn dort unterscheiden sich die Angebote oft am stärksten. Wie Preise in der Branche aufgebaut sind, erklärt der Ratgeber was eine Hausverwaltung kostet, und alle Aufgaben im Detail finden Sie unter Aufgaben einer Hausverwaltung.

Wechsel von der bisherigen Verwaltung

Viele Eigentümer kommen zu uns, weil sie mit ihrer bisherigen Verwaltung nicht mehr glücklich sind. Ein Wechsel richtet sich nach dem Vertrag mit der alten Verwaltung: Sie kündigen zur vereinbarten Frist, und wir übernehmen zum Stichtag.

Die Zeit dazwischen nutzen wir für die Übernahme, damit am Stichtag nichts liegen bleibt. Wir legen Mieter, Verträge, Konten und Dokumente digital an und klären offene Posten und laufende Reparaturen. Ihre Mieter bekommen einen Brief mit der neuen Ansprechstelle und, falls nötig, der neuen Kontoverbindung. Die bisherige Verwaltung muss alle Unterlagen herausgeben, die sie für Sie geführt hat, und wir achten darauf, dass nichts fehlt. Wie das Schritt für Schritt abläuft, steht auf der Seite Hausverwaltung wechseln.

Neue Mieter finden

Wird eine Wohnung frei, kümmern wir uns auf Wunsch um die Neuvermietung, vom Exposé über die Besichtigungen und die Auswahl bis zur Bonitätsprüfung, zum Mietvertrag und zur Übergabe.

In Berlin beginnt jede Neuvermietung allerdings mit einer Rechnung, nämlich mit der Frage, welche Miete überhaupt zulässig ist. Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Wiedervermietung, mit Ausnahmen für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Was das für Ihre Wohnung bedeutet, rechnen wir aus, bevor das Inserat online geht, damit Sie später keine Rückforderung erleben. Mehr dazu unter Wohnung vermieten lassen in Berlin und im Ratgeber zur Mietpreisbremse in Berlin.

Berliner Regeln, die wir für Sie im Blick behalten

Wer in Berlin vermietet, arbeitet mit Regeln, die es so nur hier gibt oder die hier besonders streng ausgelegt sind. Die wichtigsten stehen in dieser Übersicht.

Zeitstrahl der Berliner Mietregeln: Mietspiegel 2026, Kappungsgrenze, Mietpreisbremse, Umwandlung

Regel Was sie für Vermieter bedeutet Stand
Mietpreisbremse Bei Wiedervermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, Ausnahmen müssen Sie vorher offenlegen gilt in ganz Berlin bis 31.12.2029
Kappungsgrenze Bestandsmieten steigen in drei Jahren um höchstens 15 Prozent Verordnung gilt bis 10.05.2028
Mietspiegel Grundlage für Mieterhöhung und zulässige Neuvermietungsmiete Mietspiegel 2026, in Kraft seit 28.05.2026
Soziale Erhaltungsgebiete Umbauten und Modernisierungen brauchen oft eine Genehmigung des Bezirksamts 82 Gebiete in der Stadt
Umwandlung in Eigentum Bei mehr als fünf Wohnungen im Haus genehmigungspflichtig, stadtweit bis 31.12.2030
Zweckentfremdungsverbot Leerstand ab drei Monaten ist anzuzeigen, Ferienvermietung braucht in der Regel eine Genehmigung Berliner Landesrecht
Abrechnungsfrist Die Betriebskostenabrechnung muss binnen zwölf Monaten beim Mieter sein § 556 Abs. 3 BGB

Wie lebendig diese Regeln sind, zeigt der neue Mietspiegel 2026. Sein Durchschnittswert liegt bei 7,71 Euro je Quadratmeter nettokalt, im Mietspiegel 2024 waren es noch 7,21 Euro. Für jede einzelne Wohnung im Haus verschiebt sich damit, wie viel Erhöhung zulässig ist und welche Miete bei einer Neuvermietung erlaubt bleibt. Wir rechnen das für Ihr Objekt nach und sagen Ihnen im Monatsbericht, wo sich etwas tun lässt.

Zu jeder dieser Regeln gibt es einen eigenen Ratgeber, etwa zur Mieterhöhung in Berlin und zum Milieuschutz für Vermieter. Leerstand und Ferienwohnungen behandelt der Ratgeber Zweckentfremdung in Berlin, Fristen und Umlagen die Nebenkostenabrechnung für Vermieter. Und wenn es einmal vor Gericht geht, etwa bei einem hohen Mietrückstand, arbeiten wir Hand in Hand mit Ihrem Anwalt.

Wer Sie betreut

Jessica Lemm, Geschäftsführerin, und Jonas Sallinger, Property Manager der Digitalen Hausverwaltung Berlin

Hinter dieser Seite stehen keine Callcenter-Mitarbeiter, sondern zwei Menschen, die Ihr Haus kennen werden. Jessica Lemm führt die Geschäfte und ist Ihre Ansprechpartnerin vom ersten Gespräch an. Jonas Sallinger kümmert sich als Property Manager um den Alltag der Objekte, also um Mieter, Handwerker und Abrechnungen.

Uns beiden ist wichtig, dass Sie nie lange suchen müssen, wer gerade zuständig ist. Deshalb haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt und weiß, was im letzten Bericht stand.

Wo wir verwalten

Unser Büro liegt am Kurfürstendamm 96 in Halensee, und von dort aus verwalten wir Häuser in allen zwölf Berliner Bezirken und in Potsdam.

Für Vermieter unterscheiden sich die Bezirke dabei mehr, als man denkt. Im Altbaubezirk Friedrichshain-Kreuzberg leben rund 81 Prozent der Einwohner in sozialen Erhaltungsgebieten, die ersten wurden dort schon 1995 festgesetzt. Für die Hausverwaltung in Mitte zählt, dass zwölf von 14 solcher Gebiete in Wedding, Gesundbrunnen und Moabit liegen. Der Großsiedlungsbezirk Marzahn-Hellersdorf hat dagegen kein einziges, dort prägen die Plattenbauten der Großsiedlungen das Bild. Im Südwestbezirk Steglitz-Zehlendorf sind die Wohnungen mit durchschnittlich 85 Quadratmetern so groß wie in keinem anderen Bezirk. Und gleich um die Ecke von unserem Büro liegen die Gründerzeithäuser von Charlottenburg-Wilmersdorf rund um Kantstraße und Kurfürstendamm. Jede Bezirksseite nennt die Regeln und Ämter, die dort für Vermieter zählen.

Weil Abrechnung, Bericht und Kommunikation digital laufen, ist für vieles gar kein Weg nötig. Zur jährlichen Begehung und zu jeder Wohnungsübergabe kommen wir aber selbstverständlich ins Haus, und Termine mit Handwerkern stimmen wir mit Mietern und Betrieben ab.

Objektbegehung im Heizungskeller eines Mehrfamilienhauses, Notizen auf dem Tablet

So beginnt die Zusammenarbeit

Erzählen Sie uns, um welches Objekt es geht, dann melden wir uns innerhalb eines Werktags. Im ersten Gespräch klären wir Lage und Zahl der Einheiten, die bisherige Verwaltung und was Sie abgeben möchten. Erst danach nennen wir Ihnen einen Preis, schriftlich und zugeschnitten auf Ihr Haus, weil sich ein seriöses Angebot ohne dieses Gespräch nicht machen lässt.

Wenn Sie die Mieterliste und, falls vorhanden, den Vertrag mit der bisherigen Verwaltung zur Hand haben, ist vieles schnell geklärt. Rufen Sie uns einfach an unter 030 7593 9313 oder schreiben Sie an kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de. Wer lieber in Ruhe ein paar Angaben macht, nutzt das Formular unten auf dieser Seite.

Objekte

Welche Häuser wir verwalten

Gründerzeitliches Wohn- und Geschäftshaus an einer Straßenecke mit Café im Erdgeschoss
Eckhaus der Gründerzeit
Vorderhaus, Seitenflügel, Hof
Begrünter Hinterhof eines Gründerzeit-Mietshauses mit Fahrradständern
Altbau mit Hinterhaus
begrünter Hof, Fahrradständer
Neubau-Mehrfamilienhaus mit hellem Putz, bodentiefen Fenstern und Balkonen
Neubau
Mietshaus oder Eigentumswohnungen
Stadtvilla mit mehreren Wohnungen und Vorgarten
Stadtvilla
wenige Einheiten, viel Garten
Sanierter Plattenbau mit farbiger Fassade und neuen Balkonen
Sanierter Plattenbau
vermietete Eigentumswohnungen
Wohnhochhäuser einer Großsiedlung mit Grünflächen und Spielplatz
Großsiedlung
einzelne Wohnungen im Bestand
Warum wir

Warum Eigentümer zu uns wechseln

Jeden Monat ein Bericht

Mieteingänge, offene Posten, Leerstand und was als Nächstes ansteht. Spätestens am 10. Werktag des Folgemonats.

Kein Ordnerberg

Verträge, Abrechnungen und Protokolle liegen digital vor. Sie sehen jederzeit, was in Ihrem Haus passiert.

Ihr Geld auf Ihrem Konto

Miet- und Kautionskonto eröffnen Sie selbst. Wir bekommen Zugang und arbeiten damit, das Geld bleibt bei Ihnen.

Klare Freigabegrenze

Kleine Reparaturen erledigen wir im vereinbarten Budget. Alles darüber entscheiden Sie.

Wir sehen uns das Haus an

Mindestens einmal im Jahr eine Begehung, mit Protokoll und einer Liste der Maßnahmen, die anstehen.

Ein Ansprechpartner

Sie sprechen mit jemandem, der Ihr Objekt kennt. Nicht mit einer Warteschleife.

Häufige Fragen

Übernehmen Sie auch die WEG-Verwaltung für unsere Eigentümergemeinschaft?

Nein, wir verwalten Mietobjekte und vermietete Eigentumswohnungen. Das Gemeinschaftseigentum betreut der WEG-Verwalter, den die Gemeinschaft bestellt. Gehört Ihnen eine vermietete Wohnung in so einem Haus, übernehmen wir die Sondereigentumsverwaltung und stimmen uns mit dem WEG-Verwalter ab.

Für wen ist Ihre Hausverwaltung gedacht?

Für Eigentümer, die vermieten: Bestandshalter mit einem oder mehreren Mietshäusern, Investoren mit mehreren Wohnungen und Eigentümer einzelner vermieteter Wohnungen. Am meisten bringt die Verwaltung, wenn mehrere Einheiten zusammenkommen. Eine einzelne Wohnung nehmen wir als Sondereigentumsverwaltung ebenfalls an.

Was kostet die Hausverwaltung bei Ihnen?

Das hängt von der Zahl der Einheiten, vom Zustand des Hauses und vom gewünschten Umfang ab. Sie bekommen nach einem ersten Gespräch ein schriftliches Angebot. Darin steht getrennt, was die laufende Verwaltung umfasst und welche Sonderleistungen extra berechnet werden.

Was steht im Monatsbericht?

Die Mieteingänge des Monats gegen das Soll, offene Posten mit dem Stand der Mahnungen, Leerstand und Auslastung, beauftragte und erledigte Reparaturen und unsere Empfehlungen für die nächsten Schritte. Der Bericht liegt spätestens am 10. Werktag des Folgemonats vor.

Auf welches Konto zahlen die Mieter?

Auf ein Mietkonto, das Sie selbst eröffnen und das auf Ihren Namen läuft. Wir bekommen Zugang und arbeiten damit. Für die Kautionen gilt dasselbe mit einem eigenen Kautionskonto, getrennt von Ihrem übrigen Vermögen, wie es § 551 BGB verlangt.

Wer entscheidet, wenn im Haus etwas repariert werden muss?

Kleine Reparaturen beauftragen wir selbst, bis zu einer Freigabegrenze je Maßnahme und innerhalb eines Jahresbudgets. Beide Werte legen wir im Vertrag mit Ihnen fest. Alles, was darüber liegt, entscheiden Sie, und wir legen Ihnen dafür Angebote vor.

Wie läuft der Wechsel von unserer bisherigen Hausverwaltung?

Sie kündigen den alten Verwaltervertrag zur vereinbarten Frist. Bis zum Stichtag legen wir Mieter, Verträge, Konten und Dokumente digital an und informieren die Mieter schriftlich über den Wechsel. Die bisherige Verwaltung muss alle Unterlagen herausgeben, das regelt § 667 BGB.

Wer ist bei Ihnen mein Ansprechpartner?

Vom ersten Gespräch an ist es Jessica Lemm, die die Geschäfte führt. Im Alltag kümmert sich Jonas Sallinger als Property Manager um Ihr Objekt, um Mieter, Handwerker und Abrechnungen. Sie müssen also nie erst herausfinden, wer gerade zuständig ist.

Erstellen Sie die Betriebskostenabrechnung?

Ja, einmal im Jahr für jede Mietpartei, und wir verschicken sie mit Zustellnachweis. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, so steht es in § 556 Abs. 3 BGB. Danach ist eine Nachforderung in aller Regel ausgeschlossen.

Arbeiten Sie nur in Berlin?

Der Schwerpunkt liegt in Berlin, in allen zwölf Bezirken. Dazu kommen Potsdam und Brandenburg. Mietobjekte in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verwalten wir ebenfalls, weil der größte Teil unserer Arbeit digital läuft.

Wie schnell bekomme ich eine Antwort auf meine Anfrage?

Innerhalb eines Werktags, egal ob Sie anrufen, schreiben oder das Formular nutzen. Im ersten Gespräch klären wir Objekt, Umfang und Zeitplan. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot.

Gepflegtes Treppenhaus in einem Berliner Altbau mit Holzgeländer und Fliesenboden
Unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags

Ihre Hausverwaltung für Berlin

Schreiben Sie kurz, um welches Objekt es geht, oder rufen Sie an. Sie bekommen ein Angebot, das zu Ihrem Haus passt, und wissen danach genau, was wir übernehmen — Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

030 7593 9313

Mo–Fr 9–18 Uhr

Lieber schreiben?

kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de

Telefon oder E-Mail — eines von beiden genügt, damit wir uns bei Ihnen melden können.

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.